Rechtsprechung
AG Wiesbaden, 04.04.2014 - 93 C 6143/10 (17) |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,39339) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 823 Abs 1 BGB
Verkehrssicherungspflichten beim Aufstellen von mobilen Verkehrsschildern - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verkehrssicherungspflichten beim Aufstellen von mobilen Verkehrsschildern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- hessen.de (Pressemitteilung)
Umgewehte Verkehrsschilder
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Verkehrssicherungspflichten beim Aufstellen von mobilen Verkehrsschildern
- anwalt.de (Kurzinformation)
Mobiles Verkehrsschild fällt auf Pkw: Wer haftet?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Umzugsunternehmen haftet für Beschädigungen an Fahrzeugen durch umgekippte mobile Halteverbotsschilder - AG Wiesbaden zur Schadensersatzpflicht bei unzureichender Sicherung von aufgestellten Halteverbotsschildern
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 01.02.2017 - 7 U 97/16
Amtshaftung: Behördlich genehmigte Aufstellung eines mobilen Halteverbotsschildes …
Teilweise wird - meist ohne weitere Begründung - eine eigene deliktische Haftung des Aufstellers angenommen, wenn das Schild etwa bei Wind umstürzt oder von Dritten umgeworfen wird (LG Berlin, Urteil vom 23. Oktober 2003 - 57 S 4/03, juris; OLG Hamburg, Urteil vom 3. März 1999 - 14 U 44/98, juris; AG Kaiserslautern, Urteil vom 29. April 2005 - 3 C 2325/04, juris; AG Hamburg, Urteil vom 6. Mai 2009 - 7c C 16/08, juris; AG Bremen, Urteil vom 20. Oktober 2011 - 9 C 0232/11, juris; AG Wiesbaden, Urteil vom 4. April 2014 - 93 C 6143/10, juris), teilweise wird aber auch ein Amtshaftungsanspruch gegen die öffentliche Hand bejaht (OLG Hamm, Urteil vom 29. Juli 2015 - I-11 U 32/14, juris; vgl. auch LG Berlin, Urteil vom 21. Dezember 1998 - 13 O 357/98, NVwZ-RR 1999, 362).